| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
| Deckbedingungen
der Zucht- und Deckstation "Schweizerhof" Alle Stutenbesitzer,
die unsere aufgeführten Hengste zur Bedeckung ihrer Stuten in Anspruch
nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen an. |
|
| 1. 1.1. 1.2. 2. |
Allgemeines Für die Unterbringung der Stuten stehen Gastboxen zum Tagessatz von 6,50 € zur Verfügung. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Das Deckgeld ist nach der ersten Bedeckung fällig. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Decksaison vom 15. Februar bis 15. August des jeweiligen Jahres. Den Zeitpunkt der Bedeckung und das Nachprobieren bestimmt der Hengsthalter in Absprache mit dem Haustierarzt bzw. dem Züchter. Eine Kopie des Abstammungsnachweises und des Originaldeckscheins des Verbandes der Stute und das Ergebnis der Tupferprobe (falls erforderlich) müssen bei der ersten Bedeckung vorliegen. Über die erfolgte Bedeckung auf der Hengststation wird zum Ende der Deckperiode ein Deckschein ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheins an den Züchter erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes.
Deckhygiene |